EU Tree Worker
EU Tree Worker
European Tree Worker
Fundiertes Fachwissen in der Baumpflege
- Nur im Gesamten zu buchen.
- 01.
Kursort
BaumCampus Benk Akkreditierte Schule für Seilklettertechnik
Weseler Str. 52
45478 Mülheim an der Ruhr
Anfahrt mit Google Maps planen
Der Kurs findet in 45478 Mülheim an der Ruhr statt.
Teilnehmer, die mit dem Auto anreisen, bitten wir die markierten Parkplätze 1 - 20 vor dem Gebäude zu nutzen.
- Modul 1 17.03 - 21.03.2025 Ausgebucht 08:00 - 16:30 Uhr
- Modul 2 31.03 - 04.04.2025 Ausgebucht 08:00 - 16:30 Uhr
- Prüfung 10.04 - 11.04.2025 Ausgebucht 08:00 - 16:30 Uhr
Kurspreis EUR 1.400,00
umsatzsteuerfrei
zuzüglich Prüfungskosten 700,00
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Beschreibung
Die Ausbildung zum European Tree Worker (ETW) garantiert fundiertes Fachwissen in der Baumpflege unter Berücksichtigung des Natur-, Umwelt- und Unfallschutzes. Sie ist europaweit anerkannt.
Ein nach bestandener Prüfung vom European Arboricultural Council (EAC) ausgestelltes Zertifikat dokumentiert das erworbene Fachwissen und ist 3 Jahre gültig. Danach muss eine Rezertifizierung (siehe Information) beantragt werden. Die Namen der zertifizierten ETW werden auf der Internetseite des EAC veröffentlicht.
Der Lehrgang gliedert sich in zwei Module zu je fünf Tagen, zuzüglich einer zweitägigen Abschlussprüfung.
Der Lehrgang bereitet auf die Abschlussprüfung vor, ein Selbststudium zwischen den Modulen ist allerdings unbedingt erforderlich.
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Inhalt
- Baumbiologische Grundlagen
- Baumpflegemaßnahmen
- Diagnose von Baumschäden und deren Behandlung
- Rechtliche Grundlagen
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Voraussetzung
1. BERUFSERFAHRUNG
1 Jahr Berufserfahrung in der Baumpflege (nachweisbar)
2. GÜLTIGE ARBEITSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG (AMU)
- Die Arbeitsmedizinische Untersuchung muss durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden.
- Dieser muss die Eignung/ Tauglichkeit für
"Gefährliche Baumarbeiten"/ "Arbeiten mit Absturzgefahr"
gemäß § 2 VSG 4.2 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (in Anlehnung an G25 und G41)
attestieren.
Weitere Informationen zur Eignungsuntersuchung erhalten Sie auf der Seite der SVLFG im Abschnitt "Sicherheit hat oberste Priorität" unter dem Punkt Tauglichkeit. Dort können Sie im Abschnitt drei auch das LSV-Informationsheft Arbeitsmedizinische Untersuchungen herunterladen. - Beachten Sie, dass unter Umständen lange Vorlaufzeiten bei der Terminvergabe bestehen.
3. ERSTHELFERKURS- 1 Tag / 9 Unterrichtseinheiten
- Nicht älter als 24 Monate
- Online-Kurse sind nicht zulässig
- Höherwertige Ausbildungen werden anerkannt.
- Die Kosten für den Kurs werden gegebenenfalls von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.
4. FACHKUNDEBESCHEINIGUNG ZUM EINSATZ DER MOTORSÄGE
- Anerkannter 40-stündiger Lehrgang, z.B. AS Baum1
5. WEITERE FACHKUNDE
Je nach gewähltem Schwerpunkt ist der entsprechende Nachweis erforderlich.
- ETW-climbing: SKT-B Fachkunde
- ETW-platform: Fachkunde Hubarbeitsbühne nach DGUV 308-008
6. NACHWEIS RETTUNG
- jährliche Rettungsübung gem. DGUV sowie SVLFG
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Information
REZERTIFIZIERUNG
Die nach erfolgreich abgeschlossener ETW-Prüfung erhaltene Zertifizierung ist 3 Jahre gültig bzw. bis zum 31.12. des dritten Jahres (siehe Zertifikat und ID-Card). Durch einen schriftlichen Antrag auf Rezertifizierung bei der Ausbildungsstätte kann eine Verlängerung (kostenpflichtig) um weitere 3 Jahre beantragt werden.
Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Kopie der ETW ID-Karte oder des Zertifikates
- Bescheinigung der baumpflegerischen Tätigkeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der 36 Monate nach bestandener Prüfung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Tauglichkeit/ Eignung für „Gefährliche Baumarbeiten/ Arbeiten mit Absturzgefahr“ gemäß § 2 VSG 4.2 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Nachweis über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare/ Workshops/ Kurse/ Fachtagungen etc.) - mindestens 30 Unterrichtseinheiten in den vergangenen 36 Monaten. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Antrag an den EAC weitergeleitet.
Beantragung der Anerkennung als `FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur´
Nach erfolgreich bestandener Prüfung zum `European Treeworker´ können wir für Sie die Anerkennung als `FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur´ bei der FLL beantragen.
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Nachweise
Nachweise
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
1. Betrieblicher Ersthelferkurs
2. Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung (AMU)
3. SKT-B Schein
4. Fachkundebescheinigung zum Einsatz der Motorsäge nach VSG 4.2 oder DGUV 214-059
5. Berufserfahrung in der Baumpflege
6. Fachkunde Hubarbeitsbühne nach DGUV 308-008
7. jährliche Rettungsübung gem. DGUV sowie Svlfg
- FAQ Hinweise